1. Steuerliche Absetzung:
Im gesamten deutschsprachigen Raum besteht die Möglichkeit, die Ausbildungskosten und Weiterbildung durch die Arbeitnehmerveranlagung steuerlich abzusetzen.
Eine richtungsweisende Information aus Ăsterreich findest Du hier: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/
Aufwendungen fĂŒr BildungsmaĂnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als âWerbungskostenâ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfĂ€hig, wenn sie Kosten fĂŒr Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.
Absetzbar sind:
Kurskosten (Kursbeitrag) Kosten fĂŒr Unterlagen, Fachliteratur Kosten fĂŒr âArbeitsmittelâ (z.B. anteilige PC-Kosten) zusĂ€tzliche Fahrtkosten allenfalls Tagesgelder (fĂŒr die ersten fĂŒnf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet) NĂ€chtigungskosten.
Die Kosten können bei der EinkommenssteuererklĂ€rung berĂŒcksichtigt werden, wodurch unselbstĂ€ndig ErwerbstĂ€tige einen Teil der Lohnsteuer zurĂŒckerstattet bekommen und selbstĂ€ndig ErwerbstĂ€tige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.
Nicht rĂŒckzahlbare ZuschĂŒsse:
Ăsterreich:
In Ăsterreich kann der Bildungszuschuss der Arbeiterkammer angefragt werden.
GrundsĂ€tzlich ist dieser nicht rĂŒckzahlbare Zuschuss seitens der AK genehmigt. Die Arbeiterkammer stellt ein paar Anforderungen zur Einlösung des Zuschusses an.
Nach Start der Ausbildung kann der Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt immer nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung. Die Höhe des Zuschusses liegt bei max. 2.400,- âŹ. Die Höhe des Zuschusses ist im Maximum und je nach individuellem Fall unterschiedlich hoch. Auch ĂŒber das AMS gibt es Fördermöglichkeiten:
https://www.ams.at/arbeitsuchende/aus-und-weiterbildung/so-foerdern-wir-ihre-aus--und-weiterbildung-Â
DarĂŒber hinaus gibt es die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit der Bildungskosten. Hier die Informationen unter folgendem Link: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/Â
Deutschland:
Bildungsförderungen Deutschland - Kredit, Zuschuss etc.
https://www.foerderinfo.bund.de/de/individuelle-bildungsfoerderung-des-bundes-1032.phpÂ
Bildungsurlaub:
"Bildungsurlaub" (auch "Bildungsfreistellung" oder "Bildungszeit" genannt) ist ein Förderangebot der BundeslĂ€nder â mit Ausnahme der BundeslĂ€nder Bayern und Sachsen.
Als Arbeitnehmer*innen können diese bei ihrem Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber kann dann bezahlt freistellen. Die Freistellung wird fĂŒr die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen genutzt. Die Voraussetzungen fĂŒr eine Förderung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland:
In der Regel können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland teilnehmen. Die Anzahl der Tage, die gewĂ€hrt wird, kann vom Alter abhĂ€ngen. Neben beruflicher Weiterbildung können - abhĂ€ngig vom jeweiligen Bundesland - auch Qualifizierungen fĂŒr EhrenĂ€mter oder zu Themen der politischen und kulturellen Bildung unterstĂŒtzt werden.
Abseits von Förderungen ĂŒber die Bundesagentur fĂŒr Arbeit direkt gibt es auch andere Möglichkeiten die monetĂ€re Last von Aus- und Weiterbildungen zu mindern, zum Beispiel durch steuerliches Absetzen.
Das Finanzamt akzeptiert die Fortbildungskosten, die fĂŒr Fachseminare, Fachtagungen und Kongresse anfallen, in der Regel in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Veranlassung bei Weitem ĂŒberwiegt. Ansonsten kommt eventuell ein anteiliger Werbekostenzuschuss in Betracht.
Ein informativer Beitrag dazu: https://www.steuern.de/fortbildung.html
Bitte beachte, dass dieser Ausschnitt an Förderungen keine taxative AufzĂ€hlung darstellt und es noch eine Vielzahl an weiteren Fördermöglichkeiten gibt, welche aber zuteil kleine Interessensgruppen ansprechen (z. B.: Aussteiger aus der Bundeswehr, Burnout-PrĂ€ventionâŠ).
Liechtenstein:
Als Interessent aus Liechtenstein hast Du folgende Möglichkeit, ĂŒber Erwachsenenbildung bezĂŒglich einer Förderung anzufragen. Hier kannst Du die Informationen einsehen: https://www.erwachsenenbildung.li/DE/Weiterbildungsgutschein/Weiterbildungsgutschein/tblid/324/Default.aspÂ
Bildungskarenz:
GrundsĂ€tzlich gilt, dass die Möglichkeit besteht, eine berufliche Auszeit zu nehmen, die so genannte Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Folgende zentrale Voraussetzungen mĂŒssen dafĂŒr vorliegen:
Du musst ein aufrechtes ArbeitsverhĂ€ltnis haben. Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin muss damit einverstanden sein und Dich fĂŒr die Dauer der Bildungskarenz freistellen. FĂŒr weitere AbklĂ€rungen bitten wir Dich, dies mit deinem Arbeitgeber zu klĂ€ren. Unternehmen wissen hierzu die benötigten Lösungen und Stellen fĂŒr Fördergesuche.
Informationen fĂŒr Ăsterreich findest Du hier: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.htmlÂ